Investitionshindernis beseitigt

Gemeinderat korrigiert Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Freiflächen-Fotovoltaikanlage
Freiflächen-PV-Anlage

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Gemeinderat am 19. Mai beschlossen, innerhalb der nächsten fünf Jahre nur einen Bebauungsplan pro Jahr für Freiflächen-PV-Anlagen aufzustellen. Anlagen ohne Speicher sollten höchstens 5 ha groß sein, mit Speicher 10 ha. Zusammengenommen durften die Anlagen höchstens 50 ha belegen. Von Wohngebieten aus sollen die Module nicht sichtbar sein. Regionale Grünzüge sollten ebenso tabu sein wie Ackerqualitäten über 50. Die CDU zeigte sich besorgt darüber, dass der Landwirtschaft durch FFPV-Anlagen Ackerflächen für die Nahrungsmittelproduktion verloren gehen. Bei den von ihr geforderten Neubaugebieten spielen diese Kriterien aber alle keine Rolle. Dafür werden selbst beste Ackerböden geopfert und dauerhaft versiegelt.

Landespolitik lokal sabotiert

Es hat sich gezeigt, dass keiner der bei der Stadtverwaltung eingegangenen Anträge zur Errichtung einer FFPV-Anlage alle diese Kriterien erfüllt. Die Kriterien bewirkten genau das, was sie nach dem Willen der CDU-Fraktion im Bad Mergentheimer Gemeinderat bewirken sollten, nämlich Freiflächen-PV-Anlagen zu verhindern statt zu ermöglichen. Während sich die CDU auf Landesebene dafür einsetzt, insgesamt 2 Prozent der Landesfläche für erneuerbare Energien auszuweisen, wurde diese Politik von den Kommunalpolitikern der CDU vor Ort sabotiert.

Aus dieser Erfahrung zog die Grünen-Fraktion die Konsequenz, eine Änderung dieses zu restriktiven Kriterienkatalogs zu beantragen. Der Gemeinderat hat diesen Änderungsantrag am 24.11.2022 mehrheitlich beschlossen. Damit hat die Stadt nun die Möglichkeit, Bebauungspläne für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aufzustellen.

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