Die Stadtverwaltung überschreitet ihre Kompetenzen

Außerplanmäßige Fraktionssitzung der Grünen

Das Parkhaus der Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH in der Zaisenmühlstraße
Das Parkhaus der Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH in der Zaisenmühlstraße

Eine außerplanmäßige Fraktionssitzung der Grünen-Stadträte mitten in den Sommerferien ist ein absolutes Novum. Anlass dafür war die Entscheidung der Stadtverwaltung, die kostenlose Parkzeit im Parkhaus Zaisenmühlstraße im September von einer auf zwei Stunden zu verlängern. Sie begründet dies damit, dass die Tiefgarage Altstadt Schloss in dieser Zeit wegen Sanierungsarbeiten nicht genutzt werden kann.

Die Fraktion der Grünen ist der Meinung, dass diese Entscheidung der Stadtverwaltung rechtswidrig ist, weil sie am Gemeinderat vorbei getroffen wurde. Die Parkgebühren im Parkhaus Zaisenmühlstraße sind in einer Entgelt-Ordnung festgelegt. Darin steht, dass ab der zweiten Stunde Parkgebühren anfallen. Die Entgelt-Ordnung wurde 2016 vom Gemeinderat beschlossen. Eine Abweichung davon, auch eine lediglich vorübergehende, kann daher auch nur der Gemeinderat beschließen. Das fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung. Sie hatte dem Gemeinderat zwar über die anstehende Schließung der Tiefgarage Altstadt Schloss berichtet, jedoch keine Änderung der Parkgebühren beantragt, nicht einmal darüber informiert. Davon erfuhren die Gemeinderäte erst aus der Zeitung. Die Grünen-Fraktion empört, dass die Stadtverwaltung die eigenmächtige Änderung der Parkgebühren jetzt nicht zurücknimmt, obwohl sie sofort nach Bekanntwerden auf diesen Rechtsbruch hingewiesen wurde.

Verlängerung der Gratis-Parkzeit ist kontraproduktiv

Ganz abgesehen vom dadurch verursachten Einnahmeverlust hält die Grünen-Fraktion die Verlängerung der Gratis-Parkzeit im Parkhaus Zaisenmühlstraße für kontraproduktiv. In einem Zeitraum die Parkgebühr zu senken, in dem wegen der Sanierungsarbeiten in der Tiefgarage Altstadt Schloss 170 Parkplätze weniger zur Verfügung stehen, erzeugt einen finanziellen Anreiz länger zu parken. Dadurch werden noch weniger freie Parkplätze für Kunden des innerstädtischen Einzelhandels zur Verfügung stehen. Diesen Effekt scheint die Stadtverwaltung nicht zu fürchten. Daraus kann man schließen, dass sie das in Innenstadtnähe vorhandene Parkplatzangebot für mehr als ausreichend einschätzt und die häufig wiederholte Behauptung eines Parkplatzmangels als Mythos ansieht.

Wäre es ihr darum gegangen, den Ausfall der Stellplätze in der Tiefgarage Altstadt Schloss zu kompensieren, hätte die Stadtverwaltung besser einen finanziellen Anreiz dafür geschaffen, andere Verkehrsmittel als das Auto zu nutzen. Es hätte zum Beispiel ein Sondertarif im Stadtbus angeboten werden können.

Die Fraktion der Grünen erwog, wegen der Missachtung der Rechte des Gemeinderats eine Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen. Sie hätte in der Sache aber nichts mehr verändert. Deshalb verzichtet sie darauf und belässt es bei der Kritik. Wiederholen dürfe sich eine solche Verletzung der Rechte des Gemeinderats jedoch nicht.

[Update 06.08.23]

In den Fränkischen Nachrichten vom 06.08. weist die Stadtverwaltung den Vorwurf des Rechtsbruchs zurück. Sie argumentiert, dass es sich bei der Verlängerung der Gratis-Parkdauer von einer auf zwei Stunden um eine Maßnahme der Wirtschaftsförderung handle, welche die vom Gemeinderat erlassene Entgelt-Ordnung für das Parkhaus Zaisenmühlstraße nicht ändere und sehr wohl in ihren Zuständigkeitsbereich falle.

Als juristische Laien können wir nicht klären, wer in dieser Frage letztendlich Recht hat. Die Stadtverwaltung sollte unserer Ansicht nach aber keinesfalls mit einer Wirtschaftsförderungsmaßnahme eine vom Gemeinderat beschlossene Entgelt-Ordnung unterlaufen, ohne sich dafür die Genehmigung des Gemeinderats einzuholen. Es ist keine faire Aufgabenteilung, wenn der Gemeinderat für die Gebühren zuständig ist und die Verwaltung für die Befreiung davon. Ein Parkrabatt besteht schon durch die Inflation, weil die Gebühren seit sieben Jahren nicht mehr erhöht worden sind. Ein zusätzliche Gebührenbefreiung ist nicht gerechtfertigt.

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