Gemeinderat macht Rolle rückwärts
Die Landesgartenschau 2034 ist für Bad Mergentheim eine große Chance, den Klimaschutz und die Klimaanpassung voranzubringen. Wir Grüne haben jedoch die Befürchtung, dass diese Chance vertan werden könnte. Denn die geplanten Maßnahmen sind teilweise ökologisch sinnvoll, zum Teil aber auch alles andere als klimafreundlich. Mit zwei sündhaft teuren Kreisverkehren an der Forstamts- und der Theurer-Kreuzung und einem Parkdeck beim Einkaufszentrum soll das Autofahren gefördert werden. Verbesserungen in der Radverkehrsinfrastruktur oder dem Stadtbus sind dagegen in der aktuellen Maßnahmenliste nicht enthalten. Der für den Klimaschutz zwingend nötigen Verkehrswende wird damit eine Absage erteilt. Wir fürchten, dass mit der Landesgartenschau lediglich die alte, klimaschädliche Stadtpolitik finanziert werden soll. Es ist reiner Hohn, sie den Bürger:innen als großes Nachhaltigkeitsprojekt zu verkaufen.
Aus diesem Grund wollten wir nun eine belastbare Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat bekommen, welche der vielen vorgesehenen Maßnahmen sinnvoller Weise durchgeführt werden sollten. Dazu haben wir beantragt, den Planer damit zu beauftragen, die Projekte hinsichtlich ihrer Klimawirksamkeit zu bewerten. Dem war der Bauausschuss mit knapper Mehrheit gefolgt.
OB will keinen Klimacheck
Dieser Beschluss missfiel jedoch OB Udo Glatthaar. Er malte das Schreckgespenst von Kosten im sechsstelligen Bereich an die Wand - mehr als für die gesamte Rahmenplanung - und unterbreitete dem Gemeinderat den Beschlussvorschlag: "Bei der Erarbeitung des Rahmenplanes für die Landesgartenschau sind sowohl städtebauliche und historische Aspekte als auch die ökologischen und klimarelevanten Leitziele sowie soziale, wirtschaftliche und touristische Themen zu berücksichtigen."
Die Klimaauswirkungen der angedachten Maßnahmen sollten also nicht mehr bewertet, sondern nur noch berücksichtigt werden, wie Freie Wähler-Stadtrat Jochen Flasbeck zurecht kritisierte. Die Gemeinderatsmehrheit folgte dennoch dem Antrag des OB, womit der Beschluss des Bauausschusses aufgehoben ist.