Diskriminierende Stellenanzeige
Wer sich um die Stelle der Leiterin oder des Leiters im Kindergarten St. Vinzenz in Bad Mergentheim bewerben will, muss Mitglied in der katholischen Kirche sein. Dies wird in der Stellenanzeige auf der Webseite der Kirchengemeinde St. Johannes Bad Mergentheim und in den Fränkischen Nachrichten vom 13. Juni 2020 gefordert. "Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche wird vorausgesetzt", heißt es im Anzeigentext. Eine Ausbildung als Erzieher*in wird dagegen nicht erwähnt. Rechtlich ist das möglich. Religionsgemeinschaften dürfen Stellen ausschließlich für ihre Mitglieder ausschreiben. Moralisch ist das aber fragwürdig. Angehörige anderer Religionsgemeinschaften oder Konfessionslose von vornherein auszuschließen stellt eine Diskriminierung dar.
Würde die Stelle allein aus Kirchensteuermitteln finanziert, könnten wir das vielleicht noch verstehen. Die Betriebskosten der Kindergärten werden aber fast vollständig von der Stadt Bad Mergentheim, d.h. von allen Bürger*innen bezahlt, nicht nur von den Katholiken. Dieser Fall belegt, dass es ein Fehler war, dass der Gemeinderat in den Verträgen der Stadt mit den Kindergartenträgern - gegen unseren Antrag - auf jede Mitwirkungsmöglichkeit verzichtet hat.