Achtung: Bad Mergentheimer Bodenrichtwerte sind veraltet!

Bereits abgegebene Steuererklärungen gegebenenfalls korrigieren

Maßgebend für die Grundsteuererklärung, die per ELSTER bis spätestens 31. Oktober 2022 abgegeben werden muss, sind die Bodenrichtwerte zum 1.1.2022. Die Stadt Bad Mergentheim hat diese Werte auch einen Monat nach Beginn der Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch immer nicht veröffentlicht. Einsehbar sind nur die zum 1.1.2021 gültigen Bodenrichtwerte. Die dürfen bei der Steuererklärung jedoch nicht genutzt werden. Den Warnhinweis, dass diese Bodenrichtwerte nicht für die Grundsteuererklärung genutzt werden dürfen, hat die Stadt leider erst nachträglich auf ihre Homepage gesetzt. Wann die Werte zum 1.1.2022 auf der städtischen Homepage abrufbar sein werden, konnte uns die Stadtverwaltung nicht sagen. Stattdessen verweist sie auf das Bodenrichtwertportal boris-bw des Landes.

Allen Grundstückseigentümer:innen, die ihre Grundsteuererklärung eventuell bereits mit den veralteten Bodenrichtwerten abgegeben haben empfehlen wir, im Bodenrichtwertportal des Landes nachzusehen, ob die neuen Richtwerte von den alten abweichen und ihre Grundsteuererklärung gegebenfalls zu korrigieren.

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